Garantiebedingungen

BETONZAUN-ONLINE.DE by SG Trading and Consulting gewährt auf den von Ihnen erworbenen Betonzaun eine Garantie von 7 Jahren. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist deutschlandweit.

Voraussetzung für die Garantie ist die Montage durch eine Fachfirma, sowie die Oberflächenbehandlung des Zaunes mit dem von uns angebotenen Produkt SÜDWEST HausFarbe und einer entsprechenden Vorbehandlung durch den ebenfalls von uns angebotenen SÜDWEST HydroGrund.
Der Anstrich muss, wie auf dem zum Garantiezertifikat ausgehändigten Technischen Merkblatt unter Beton „Auf starksaugenden Untergründen“, erfolgen. Ebenfalls Voraussetzung ist der beidseitige Anstrich des Betonzaunes inklusive aller Anbauteile.

Die Garantie bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit des Betonzaunes in seinen Eigenschaften als Sichtschutz-Element. Der Betonzaun darf nicht als Stützelement verwendet werden, da er keine tragende Konstruktion darstellt.

Beton ist ein Naturprodukt. Die Zaunelemente können als natürliche Folge der Betonbildung Poren, sowie Risse, die die Festigkeit des Materials nicht beeinträchtigen, und geringfügige Verfärbungen enthalten. Die Rückseite (glatte Seite) bei Einseitigen Zäunen und bei Modell S1 Plus (gestempelte Seite) kann Produktionsbedingt eine unregelmäßige Form haben. Außerdem können Kieselsteine oder Sand zu sehen sein.

Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt der Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreie Reparatur des beschädigten Teils
  • kostenfreier Austausch des Teils

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:
BETONZAUN-ONLINE.DE by SG Trading and Consulting
Am Grubenberg 11
08132 Mülsen

Bitte senden sie im Garantiefall eine Kopie Ihrer Warenrechnung, der Montagerechnung, des Garantiezertifikats sowie Aussagekräftige Fotos an info@betonzaun-online.de.

Nur wenn uns diese vier Dinge zusammen vorliegen, können wir ihre Garantieanfrage bearbeiten. Wenn Unterlagen fehlen, oder keine aussagekräftigen Fotos vorliegen, kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen.

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäßer Behandlung
  • Nichtbeachtung von Montagehinweisen
  • Gewaltanwendung (z.B. Schläge)
  • Gewalteinwirkung
  • Reparaturversuche in Eigenregie
  • Unsachgemäße Montage
  • Schäden durch jegliche Arten von Naturgewalt
  • Schäden durch höhere Gewalt
  • Schäden durch Streusalz
  • Schäden durch absacken des Bodens, auch daraus resultierende Setzungsrisse sind durch die Garantie nicht abgedeckt

In der Zeit November bis April besteht, aufgrund der dann vorherrschenden Witterungsbedingungen, die Garantieleistungen am Betonzaun nicht zulassen, kein Anspruch auf sofortige oder Zeitnahe Durchführung.

Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.